Boucle équestre N°3 – Forêt de la Coubre
Die Wege dieser zentralen Schleife sind den Reitern gewidmet und ermöglichen es Ihnen, das Reiten in völliger Sicherheit in der extravaganten und bemerkenswerten Umgebung des Coubre-Waldes zu üben.
Zwischen dem Atlantikwald und den Stränden der wilden Küste bietet diese Rundfahrt ein vollständiges Eintauchen in die maritime Atmosphäre der Arvert-Halbinsel und der Bucht von Bonne Anse. Sie bringt Sie sogar zum Fuß des majestätischen Leuchtturms von Coubre. Die ganzjährig befahrbaren Sandböden bieten optimale Bedingungen für Bergwanderungen. An den Ausgangspunkten (Parkplatz entlang des RD 25 auf Höhe der Waldgrenze Nr. 42 oder am Rand des RD 25 auf Höhe der Tranchée des Volcans) stehen Reiterhöfe mit Befestigungsstangen zur Verfügung.
Der Rundkurs ist nach Reitstandards markiert, die mit Farbe auf den Bäumen angebrachten Markierungen sind speziell für das Reiten gedacht (orange Farbe). Sie geben die Richtungen an, denen man folgen oder ausweichen sollte (Kreuz), die horizontale Linie ist ein Meilenstein und gibt die zu befolgende Route an. Die Markierung erfolgt in beide Richtungen. Zu Beginn der Rundwege und beim Überqueren großer Gräben weist ein grün-weißes Schild mit einem „Fuß im Steigbügel“ deutlicher auf die einzuschlagende Richtung hin.
Reiter und Wanderer achten auf einen respektvollen Umgang mit der Natur, der vorhandenen Ausrüstung und anderen Nutzern im Sinne der Waldwanderer-Charta. Höflichkeit ist ein Garant für ein erfolgreiches Zusammenleben und mehr Sicherheit.
Also Praktiker:
– Folgen Sie den markierten Wegen, die die Route bilden
– respektieren Sie das Waldeigentum (einschließlich Fauna, Flora, Dünen und Boden)
– Rauchen Sie nicht im Wald
– Hinterlassen Sie keinen Abfall auf den Baustellen
Aus Sicherheitsgründen ist die Nutzung von Reitparcours an Jagdtagen, und zwar jeden Montag und Donnerstag (außer an Feiertagen) vom 1. September des Jahres N bis zum 28. Februar des Jahres N+1, vollständig verboten. Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen wird der Zugang zu den Stränden für diesen Sektor durch eine Gemeindeverordnung geregelt.


