Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung erstellt am 12.03.2026.

DieTourismusbüro Royan Atlantique verpflichtet sich, seinen Dienst gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Fremdenverkehrsamts Royan Atlantique: https://www.royanatlantique.fr.

Compliance-Status

Die Website des Tourismusbüros Royan Atlantique https://www.royanatlantique.fr ist unpassend mit der Allgemeiner Rahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA).

Die Website wurde noch nicht geprüft.

Feedback und Kontakt

Falls Sie auf Inhalte, Dienste oder Funktionen der Website nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen eine barrierefreie Alternative nennen oder Ihnen die Kontaktdaten in anderer Form zukommen lassen können:

Wir bemühen uns, innerhalb von 2 Werktagen zu antworten.

Abhilfe

Wenn Sie einen Zugänglichkeitsmangel feststellen, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder Funktionen der Site zuzugreifen, uns dies melden und keine Antwort von uns erhalten, sind Sie berechtigt, Ihre Beschwerden oder einen Antrag auf Weiterleitung an den Bürgerbeauftragten zu senden.

Ihnen stehen mehrere Mittel zur Verfügung:

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 12. März 2026 dank der Generator für Barrierefreiheitserklärungen.

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